Befreiung von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) für Menschen mit Behinderungen

Am 1.7.2021 ist die Befreiung von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) für Menschen mit Behinderungen gekoppelt an die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer umgesetzt worden. Das bedeutet für Menschen mit Behinderungen eine erhebliche finanzielle Erleichterung! Als Nachweis gilt der Behindertenpass mit den Eintragungen „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“, „Blindheit“, oder der Parkausweis nach § 29b StVO.

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