Klarstellung Erhöhte Familienbeihilfe

Aufgrund höchstgerichtlicher Entscheidungen hat sich beim Bezug der erhöhten Familienbeihilfe von Menschen mit Behinderung die Spruchpraxis verändert. Das war so nie beabsichtigt, es war vielmehr eine Folgeerscheinung, ein Aspekt, der durch die veränderte Spruchpraxis mitbetroffen war. Das wurde klargestellt und damit sichergestellt, dass Menschen mit Behinderung mit Eigenanspruch weiterhin wie gewohnt die erhöhte Familienbeihilfe beziehen können. Es kommt zudem zu einer Besserstellung für jene, die trotz erheblicher Behinderung in der Lage sind, eigenständig zu wohnen.

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